Die Geschichte des Gasthofs Adler Beuren.

 

Die Gastfreundschaft bei unseren Vorfahren und im frühen Mittelalter bestand in der Gewährung von Verpflegung, zu der nach dem Gemeindegastrecht freies Quartier, eine Gastgabe, Teilnahme an der häuslichen und religiösen Gemeinschaft mit Anspruch auf Schutz- und Rechtshilfe, gehört.

Mit der Annahme des Christentums wurde die Gastfreundschaft hauptsächlich von dem Welt- als auch Ordensklerus gegeben. Neben der Privaten und kirchlichen Gastfreundschaft entstand im Laufe der Jahrhunderte eine gewerbliche, die in den sogenannten Tabernen gegen Bezahlung ausgeübt wurde. Dazu war die Erlaubnis der Landes-Grundherrschaft erforderlich. Ohne Erlaubnis der Landrichter durfte niemand eine Taberne bauen und betreiben, weshalb sie auch „continua taberna“ genannt wurde.

Die früheste Verleihung des Wirtsrechts finden wir in der Schweiz. Um das Jahr 1045 bezog das Stift Beromünster im Aargau von der Wirtschaft in Entfelden einen Zins von 51/2 Schilling. In Baden erhoben die Grafen von Kyburg eine jährliche Taxe von 5 Schilling. Auszüge aus „Herberge und Gastwirtschaft in Deutschland bis 17. Jh. “ von Dr. Johann Kachel Verlag W.Kohlhammer Stgt. 1924.

Ob hier in Beuren, und ab welchem Zeitpunkt eine Taberne bestand, ist wegen fehlender Quellen nicht belegbar. Wir können aber mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass als Vorläufer dieses Wirtshauses eine Taberne da war. In diesem Wirtshaus Adler, in der oberen gewöhnlichen Landgerichtstube, tagte lt. Urkunde vom 11. Dezember 1464 das Landgericht der alten Landgrafschaft Werdenberg-Heiligenberg. Die Richter, Geschworenen und übrigen Teilnehmer eines Gerichttages werden wohl nach dem Ende der Verhandlung, mehr oder weniger, wie es Brauch war, für ihr leibliches Wohl die „Güte“ der Gastung dieses Wirtshauses erprobt haben.

Die Konzession wurde bis zum Jahr 1534 von denGrafen Werdenberg-Heiligenberg und ab dem Jahr 1535 von Graf Friedrich zu den Fürstenberg-Heiligenberg erteilt. Nach den Zinsbüchern de anno 1627 und 1657 musste der Wirt von Beuren für „Tafern“, Garten, Äcker und Wiesen etc. jährlich 22fl 14xr 4h Zins an Heiligenberg entrichten. Der Wirt hatte auch die Konzession zum Metzgern und Backen. Das Wirtshaus mit Liegenschaften und allem Zubehör war ein lehen der Grafschaft Heiligenberg, bis zu der im Jahre 1839 erfolgten Allodifikation=Lehenablösung durch Joh. Klek, dem Ahn des jetzigen Wirtes Klaus-Peter Mayer.
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