Zur Geschichte dieses Gasthofs
Die Gastfreundschaft bei unseren Vorfahren und im frühen Mittelalter bestand in der Gewährung von Verpflegung, zu der nach dem Gemeindegastrecht freies Quartier, eine Gastgabe, Teilnahme an der häuslichen und religiösen Gemeinschaft mit Anspruch auf Schutz- und Rechtshilfe gehörte.
Mit der Annahme des Christentums wurde die Gastfreundschaft hauptsächlich von dem Welt- als auch Ordensklerus gegeben. Neben der privaten und kirchlichen Gastfreundschaft entstand im Laufe der Jahrhunderte eine gewerbliche, die in den sogenannten Tabernen gegen Bezahlung ausgeübt wurde. Dazu war die Erlaubnis der Landes- Grundherrschaft erforderlich.
Ohne Erlaubnis der Landrichter durfte niemand eine Taberne bauen und betreiben, weshalb sie auch „continua taberna“ genannt wurde.
Die früheste Verleihung des Wirtsrechts finden wir in der Schweiz. Um das Jahr 1045 bezog das Stift Beromünster im Aargau von der Wirtschaft in Entfelden einen Zins von 5 1/2 Schilling. In Baden erhoben die Grafen von Kyburg eine jährliche Taxe von 5 Schilling.
Auszüge aus „Herberge und Gastwirtschaft in Deutschland bis 17. Jh.“ von Dr. Johann Kachel. Verlag W. Kohlhammer Stgt. 1924.
Ob hier in Beuren, und ab welchem Zeitpunkt eine Taberne bestand, ist wegen fehlender Quellen nicht belegbar. Wir können aber mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, daß als Vorläufer dieses Wirtshauses eine Taberne da war.
In diesem Wirtshaus Adler, in der oberen gewöhnlichen Landgerichtsstube, tagte lt. Urkunde vom 11. Dezember 1464 das Landgericht der alten Landgrafschaft Werdenberg-Heiligenberg.
Die Richter, Geschworenen und übrigen Teilnehmer eines Gerichtstages werden wohl nach dem Ende der Verhandlung, mehr oder weniger, wie es Brauch war, für ihr leibliches Wohl die „Güte“ der Gastung dieses Wirtshauses erprobt haben.
Die Konzession wurde bis zum Jahre 1534 von den Grafen Werdenberg-Heiligenberg und ab dem Jahr 1535 von Graf Friedrich zu Fürstenberg-Heiligenberg erteilt.
Nach den Zinsbüchern de anno 1627 und 1657 mußte der Wirt von Beuren für „Tafern“, Garten, Äcker und Wiesen etc. jährlich 22 fl. 14 xr 4 h Zins an Heiligenberg entrichten.
Der Wirt hatte auch die Konzession zum metzgen und backen. Das Wirtshaus mit Liegenschaften und allem Zugehör war ein Lehen der Grafschaft Heiligenberg, bis zu der im Jahre 1839 erfolgten Allodifikation - Lehenablösung durch Joh. Klek, dem Ahn der jetzigen Wirtin Hannelore Mayer, geb. Rimmele.
Mehr von der Geschichte dieses Gasthofes Adler erfahren Sie durch die im Vorraum der Gasträume an der Wand befindliche gedruckte Beschreibung. Auch Forschungsquellen. A. Manz
Sehr geehrte Gäste!
Wir begrüßen Sie herzlich! Wie Sie aus der vorstehenden, gekürzten Geschichtsschreibung ersehen können, war in diesem Gasthof der Tagungsort des Landgerichts der alten Landgrafschaft Heiligenberg.
Heute befindet sich im „Adler“ kein Gerichtssaal mehr. Dafür sind gemütliche Gasträume für Ihren, liebe Gäste, persönlichen Aufenthalt vorhanden. Gute, schöne und preiswerte Fremdenzimmer laden zu einem Aufenthalt in Pension ein.
Wir freuen uns und danken Ihnen für Ihren Besuch. Unser Bestreben und Wunsch ist, daß Sie mit unserem Service zufrieden sind.
Zum Wiederkommen laden wir Sie höflich ein.
Die Wirtsleute
Peter Mayer und Frau Hannelore geb. Rimmele